Oberster Gerichtshof erlässt einstweilige Verfügung zum Schutz der Arbeit von Gaza-Hilfsorganisationen
Der Oberste Gerichtshof erließ eine einstweilige Verfügung, durch die 17 internationale Hilfsorganisationen sowie AIDA den Großteil ihrer Tätigkeit im Gazastreifen fortsetzen können, während er ihre Petition prüft. Den Gruppen drohte nach neuen israelischen Vorschriften, die von ihnen die Angabe der Identität ihrer palästinensischen Mitarbeiter verlangen, ein Verbot durch die Regierung. Die Anordnung setzte diese Schließung vorübergehend aus, ließ jedoch den zugrunde liegenden Streit über die Überprüfung des Personals ungelöst.