Gericht weist Räumungsklage gegen Synagoge in Tel Aviv ab

Das Magistratsgericht Bat Yam wies die Räumungsklage von Tel Aviv-Yafo gegen die Synagoge Gvurot Israel ab, eine seit Langem bestehende Chabad-Synagoge im Trumpeldor-Viertel der Stadt. Richter Igal Nimrodi stellte fest, die Stadtverwaltung habe die Räumungsklage als unzulässiges rechtliches Druckmittel eingesetzt, um die Synagoge zur Unterzeichnung einer neuen Zuteilungsvereinbarung zu bewegen; das Urteil überließ die Frage nach der Gültigkeit des Zuteilungsvertrags einem anderen Forum. Laut Urteil war die Synagoge keine unbefugte Nutzerin und hatte das Grundstück seit Jahren rechtmäßig inne. Das Gericht schrieb außerdem, eine Räumung käme in der Praxis einer Schließung der Synagoge gleich und würde die rechtmäßige jüdische Religionsausübung sowie das örtliche religiöse Leben beeinträchtigen.