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Oberster Gerichtshof weist Petition zu Steuervergünstigungen für Jeschiwas ab, ohne über Regelung zu entscheiden

Oberster Gerichtshof weist Petition zu Steuervergünstigungen für Jeschiwas ab, ohne über Regelung zu entscheiden

Der Oberste Gerichtshof wies eine Petition ab, mit der die Steuervergünstigungen nach Paragraf 46 für Spenden an Jeschiwas beendet werden sollten, an denen wehrpflichtige Studenten lernen, die ihren Status nicht geregelt haben. Der aus drei Richtern bestehende Senat befand das Verfahren für gegenstandslos, nachdem der Staat die zentrale Position der Antragsteller übernommen und mit der Umsetzung eines neuen Verfahrens der Steuerbehörde begonnen hatte. Die Richter betonten, die Abweisung bedeute weder eine Billigung der Politik der Generalstaatsanwältin noch eine Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit; diese Argumente blieben gesonderten Verfahren vorbehalten. Die Regelung bleibt daher in Kraft, während Tora-Institutionen weiterhin das Recht haben, ihre Rechtmäßigkeit und Anwendung anzufechten.

Quellen

Sekundärquellen:123

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