Generalstaatsanwältin weist geschäftsführende Regierung zu Zurückhaltung an

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara teilte den Ministern am Freitag mit, dass die wahlbedingte Sitzungspause der Knesset das Kabinett formell zu einer geschäftsführenden Regierung mache. Dessen Befugnisse bestünden fort, doch Entscheidungen ohne besondere Notwendigkeit oder Dringlichkeit müssten die während einer Wahlperiode gebotene Zurückhaltung widerspiegeln. Minister und andere Regierungsstellen wurden angewiesen, vor bedeutenden, nicht routinemäßigen Entscheidungen die Rechtsberater ihrer Ministerien zu konsultieren; zugleich müsse jeder Vorschlag für das Kabinett oder einen Ministerausschuss ein Rechtsgutachten enthalten, das sich mit den Beschränkungen befasst. Ausführliche Leitlinien zu Ernennungen, Unterstützungszahlungen, untergesetzlicher Rechtsetzung und internationalen Angelegenheiten sollen folgen.