Oberster Gerichtshof erlaubt Zeugenaussagen per Videoschaltung, wenn Sicherheitsbedenken Reisen verhindern

Israels Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass Zivilgerichte Zeugen im Ausland per Video vernehmen dürfen, wenn diese sich weigern, aufgrund der Sicherheitslage oder offizieller Reisewarnungen nach Israel zu reisen. Dem Urteil zufolge sollten Prozessparteien nicht vor der Wahl stehen, entweder auf relevante Zeugenaussagen zu verzichten oder unbegrenzt darauf zu warten, dass Zeugen persönlich erscheinen. Das Gericht behielt die persönliche Aussage als bevorzugtes Format bei, erkannte jedoch an, dass sich die Beweisregeln anpassen müssen, wenn Sicherheitsrisiken das Reisen verhindern. Die Entscheidung gibt den erstinstanzlichen Gerichten die Möglichkeit, Zivilverfahren in Gang zu halten, ohne auf eine Live-Befragung zu verzichten.