Steuerbehörde präzisiert Hightech-Vergünstigungen bei Marketingwerten

Die israelische Steuerbehörde veröffentlichte das Einkommensteuerrundschreiben 08/2026, um klarzustellen, wie Marketingwerte wie Marken, Markennamen und Kundenlisten die ermäßigten Körperschaftsteuersätze für Technologieunternehmen beeinflussen. Der Regelung zufolge mindert ein Marketingwert die Anspruchsberechtigung nicht, wenn die ihm zugerechneten Einkünfte höchstens 10% der technologischen Einkünfte des Unternehmens ausmachen. Örtliche Steuerprüfer benötigen die vorherige schriftliche Zustimmung der Fachabteilung der Behörde, bevor sie Vergünstigungen aus diesem Grund ausschließen. Unternehmen können außerdem einen verbindlichen Steuervorbescheid beantragen, um die Behandlung vor der Einreichung festzulegen.