Staat knüpft Finanzierung haredischer Schulen an Einhaltung des Kernlehrplans

Der Staat teilte dem Obersten Gericht mit, dass die weitere Finanzierung haredischer Schulen im Programm „Alle Kinder Israels“ ab diesem Schuljahr von der vollständigen Einhaltung der Vorgaben für den Kernlehrplan abhängen werde. Zu den Bedingungen gehören, den gesamten vorgeschriebenen Lehrplan mit angemessen ausgebildetem Personal zu unterrichten, an Prüfungen teilzunehmen, mit der Aufsicht des Bildungsministeriums zusammenzuarbeiten und die verlangten Berichte vorzulegen. Jesch Atids Petition forderte das Gericht auf, die gesetzlichen Bedingungen für staatliche Unterstützung durchzusetzen; in seiner Antwort legte der Staat die Vorgaben dar, die nach seinen Angaben für weitere Zahlungen maßgeblich sein werden.
