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Vierte Verwaltungsklage gegen Ben Gvir wegen blockierter Polizeiernennung

Courtroom-sketch editorial illustration of the street scene behind the fourth administrative petition against Ben Gvir over the blocked police spokesman appointment: a bearded man in a dark blue suit and red tie stands at the centre of a crowd with his open hand raised high above his head, a masked officer in a police cap fills the left foreground with an Israeli flag lifted behind him, a second masked officer in a dark cap presses in at the right edge, and photographers and onlookers hold camer

Chief Superintendent Jitzhak (Itzik) Alfassi hat am Mittwoch beim Bezirksgericht Jerusalem eine Verwaltungsklage gegen den Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben Gvir, eingereicht, der seine Ernennung zum Sprecher der Ermittlungs- und Nachrichtendienstabteilung sowie von Lahav 433 nicht genehmigt hat. Alfassi hatte das Auswahlverfahren mit Rückendeckung von Polizeichef Dani Levi und der Führungsspitze gewonnen; in der Klage heißt es, eine schriftliche Begründung sei nicht erteilt worden. Sie argumentiert, die Umstände begründeten die ernsthafte Sorge, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruhe, die die Unabhängigkeit der Polizei beschädigten. In dem Schriftsatz wird Ben Gvir mit den Worten zitiert, Polizeisprecher dürften keine politischen Meinungen äußern, und er höre alles. Es ist die vierte derartige Klage eines Beamten wegen einer blockierten Beförderung.

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