Kuwait schließt eingebürgerte Staatsbürger von Wahlen und Ämtern aus

Der Emir von Kuwait hat das Dekretgesetz Nr. 79 von 2026 erlassen, das das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1959 dahingehend ändert, dass niemand, der die kuwaitische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat, wählen, für ein Wahlamt kandidieren oder in ein Vertretungsorgan berufen werden darf. Eingebürgerte Kuwaiter durften zuvor 30 Jahre nach dem Erwerb der Staatsangehörigkeit wählen, waren von Kandidaturen und Ernennungen jedoch bereits ausgeschlossen. Das Dekret, das der Erste Stellvertretende Ministerpräsident Ahmad Abdullah Al-Ahmad Al-Sabah gegenzeichnete, ersetzt zudem die Staatsangehörigkeitsurkunden in Papierform durch elektronische und erweitert die Gründe für den Entzug der Staatsangehörigkeit bei Personen, die Nichtverwandte in ihre Staatsangehörigkeitsakten aufnehmen lassen. Es tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.