Frankreich weitet Handyverbot zum neuen Schuljahr auf Lycées aus

Frankreichs Verbot der Handynutzung durch Schülerinnen und Schüler gilt mit Beginn des Schuljahres 2026–2027 nun landesweit auch an Lycées. Jede Schule muss die Umsetzung in ihrer Hausordnung festlegen und kann dafür etwa persönliche Schließfächer, Sammelboxen oder verschließbare Hüllen nutzen. Die Schulen dürfen vor Ort Ausnahmen bestimmen; ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung vernetzte Geräte benötigen. Für nachschulische Bildungsgänge, die an Lycées untergebracht sind, kann eine gesonderte Regelung gelten. Verstöße können zur Beschlagnahme und bei Wiederholung zu Disziplinarmaßnahmen führen; die Reaktionen müssen abgestuft, auf den Einzelfall zugeschnitten und verhältnismäßig sein.