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Oberstes Gericht verlangt Begründung für Betonbarrieren in arabischen Orten

Courtroom-sketch editorial illustration of two large concrete roadblocks partially obstructing a narrow residential street, with parked cars and several pedestrians between low buildings, drawn in warm ochre and slate-blue pastel with cross-hatching on sepia newsprint.

Das Oberste Gericht erließ eine bedingte Verfügung, wonach die israelische Polizei erklären muss, warum sie starre, unbemannte Betonbarrieren ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung aufstellen darf. Die Verfügung erging im Verfahren HCJ 4388-02-26, das vier Einwohner von Lod, vertreten durch die Association for Civil Rights in Israel, eingeleitet hatten, nachdem Barrieren in zwei Vierteln später versetzt worden waren. Die Polizei muss Anfang Oktober eine eidesstattliche Stellungnahme einreichen. Laut den Antragstellern bestehen ähnliche Barrieren weiterhin in I'billin und Dschisr az-Zarqa, während die Polizei allgemeine Befugnisse aus der Polizeiverordnung und Erfordernisse der Kriminalitätsbekämpfung anführt.

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