Brasilien erwägt Gegenmaßnahmen zum Start der EU-Beschränkungen für Tierprodukte

Am 3. September sind nach den Antibiotikavorschriften der Europäischen Union Beschränkungen für brasilianische Tierproteinprodukte in Kraft getreten. Brasiliens Landwirtschafts- und Außenministerium erklärten, Unterlagen für Geflügel, Fisch, Rindfleisch, Eier und Honig seien eingereicht worden; zugleich läuft vom 24. August bis 4. September eine von der EU verlangte Prüfung der Geflügel- und Honig-Lieferketten. Die Europäische Kommission teilte mit, Brasilien stehe derzeit nicht auf ihrer Liste regelkonformer Staaten, weil die erforderlichen Garantien unter anderem für Rindfleisch unvollständig seien. Brasilien erklärte, die Beschränkungen könnten im Mercosur-EU-Abkommen ausgehandelte Zugeständnisse verändern, und stellte für den Fall einer nicht rechtzeitigen Lösung durch Gespräche nationale Gegenseitigkeitsbestimmungen, Mechanismen des Abkommens oder multilaterale handelspolitische Rechtsmittel in Aussicht.