Indiens Oberster Gerichtshof fordert Stellungnahme der Wahlkommission zu Kumars Entscheidungen
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Indiens Oberster Gerichtshof forderte am 5. Oktober Stellungnahmen der Wahlkommission und der Zentralregierung zu Anträgen an, denen zufolge der oberste Wahlkommissar Gyanesh Kumar Entscheidungen ohne Zustimmung der anderen Kommissare getroffen habe. Der zuständige Spruchkörper lehnte es ab, Kumar sofort zu suspendieren oder seine Tätigkeit einzuschränken. Vor einem Eingreifen benötige er Stellungnahmen und überprüfte Informationen. Entscheidungen, die gegen die gesetzliche Vorgabe der Einstimmigkeit oder einer Mehrheitszustimmung verstoßen, könnten später aufgehoben werden. Das Verfahren umfasst einen Antrag von Rakesh Kumar Singh und eine damit zusammenhängende Anfechtung durch Shailendra Mani Tripathi, während das Verfahren der Kommission zur Überarbeitung der Wählerverzeichnisse geprüft wird.