Bar-Trinkgelder werden bei Verletztenleistungen für Barkeeperin berücksichtigt

Ein Urteil des Beersheba Regional Labor Court verpflichtet das National Insurance Institute, die Verletztenleistungen für eine Barkeeperin aus Beersheba neu zu berechnen, die auf dem Weg zur Arbeit bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde; dabei müssen nachgewiesene Bar-Trinkgelder als Einkommen berücksichtigt werden. Berichten zufolge erkannte das NII den Unfall als arbeitsbedingt an, berücksichtigte jedoch nur die Lohnabrechnungen, wodurch ihr lediglich eine Mindestzahlung von rund NIS 2,300 blieb. Das Gericht erklärte, nicht auf Lohnabrechnungen verzeichnete Trinkgelder könnten dennoch angerechnet werden, wenn die Arbeitnehmerin deren Erhalt nachweise. Es setzte das Trinkgeld auf NIS 250 pro Schicht fest, rechnete NIS 5,500 für 22 Schichten im vorangegangenen Quartal hinzu und wies das NII an, NIS 4,000 an Kosten zu zahlen.