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Bundesrat unterstützt Strafen für die Leugnung der Existenz Israels

Ausblick auf die Plenarsitzung am 10. Juli 2026

Der Bundesrat unterstützte am Freitag einen Gesetzentwurf aus Hessen, wonach die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels oder Aufrufe zur Beseitigung des jüdischen Staates strafbar wären, wenn das Verhalten geeignet ist, antisemitische Gewalt oder Nötigung zu fördern. Der Vorschlag sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor und geht nun zur Stellungnahme an die Bundesregierung und anschließend zur Beratung an den Bundestag. Der offiziellen Zusammenfassung zufolge reichen die bestehenden Vorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verwendung terroristischer Symbole nicht in jedem Fall aus. Deutsche Berichte verwiesen auf rechtliche Bedenken zur Meinungsfreiheit, während die Maßnahme die Verteidigung der Existenz Israels als Teil der deutschen Verantwortung nach der Schoah für den Schutz jüdischen Lebens versteht.

Quellen

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