Knesset-Ausschuss bringt Gesetzentwurf zu Befugnissen des Generalstaatsanwalts zu Schlussabstimmungen

Der Verfassungs-, Rechts- und Justizausschuss der Knesset billigte am Sonntagabend einen Gesetzentwurf zu den Befugnissen des Generalstaatsanwalts für die zweite und dritte Lesung im Plenum. Der beschleunigt beratene Text lässt die Ämter des Generalstaatsanwalts und des obersten Anklägers vorerst vereint, gestattet der Regierung jedoch, festzustellen, dass ein schriftliches Rechtsgutachten die Rechtslage nicht widerspiegelt, und vor Gericht einen eigenen Standpunkt festzulegen. Erklärt der Generalstaatsanwalt, dieser Standpunkt könne nicht vertreten werden, oder ist ein Minister der Ansicht, er werde nicht ordnungsgemäß vertreten, kann die Regierung einen gesonderten Rechtsbeistand ernennen und einen nicht genehmigten Auftritt des Generalstaatsanwalts untersagen. Die strafrechtlichen Befugnisse bleiben von diesen Änderungen unberührt; eine abschließende Abstimmung im Plenum wird in dieser Woche erwartet.