Knesset öffnet landesweiten Markt für kommerziellen Hörfunk

Die Knesset verabschiedete Änderung 50 zum Gesetz über die Zweite Rundfunkbehörde in zweiter und dritter Lesung; 31 Abgeordnete stimmten dafür und 17 dagegen. Das Gesetz gestattet landesweite analoge Lizenzen für kommerziellen Hörfunk ohne geografische Beschränkungen, die in öffentlichen Ausschreibungen für Laufzeiten von 18 Jahren vergeben und nach sechs beziehungsweise 12 Jahren überprüft werden. Ausschreibungen dürfen nur erfolgen, wenn der Frequenzausschuss Spektrum für mindestens zwei Lizenznehmer feststellt und zu dem Ergebnis kommt, dass die Entnahme einer Frequenz von einem bestehenden landesweiten Rundfunkveranstalter diesen nicht erheblich beeinträchtigen würde. Die bestehenden regionalen Hörfunkkonzessionen werden bis zum 31. Dezember 2032 verlängert, damit die Betreiber Zeit haben, sich auf den neuen Markt vorzubereiten.