Knesset schreibt Sprachmitteilungen für koschere Telefone vor

Die Knesset verabschiedete ein Gesetz, das die Steuerbehörde, die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde sowie das Nationale Versicherungsinstitut verpflichtet, aufgezeichnete Sprachanrufe zu senden, wenn eine Mobilfunknummer keine Textnachrichten empfangen kann. Die Empfänger müssen den Erhalt bestätigen können oder eine angemessene Zahl weiterer Kontaktversuche erhalten; zudem müssen die Mitteilungen mindestens 30 Tage lang per Rückruf abrufbar bleiben. Die Pflichten können stufenweise eingeführt werden und müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens 60% der betreffenden Mitteilungen sowie innerhalb von drei Jahren sämtliche dieser Mitteilungen erfassen. Die Maßnahme verschafft Nutzern koscherer Telefone, darunter haredischen Familien, die gemäß rabbinischer Weisung auf internetfähige Geräte verzichten, Zugang zu wichtigen behördlichen Mitteilungen.