Gericht bestätigt Urteil in Libermans Verleumdungsklage und senkt Entschädigung auf NIS 90,000

Das Bezirksgericht des Zentralbezirks in Lod wies am Montag sowohl die Berufung von Yossi Kamisa als auch die vom Knesset-Abgeordneten Avigdor Liberman und von Yisrael Beytenu eingelegte Anschlussberufung in Libermans strafrechtlichem Verleumdungsverfahren zurück. Das Gericht ließ die Feststellung des Friedensgerichts Petah Tikva bestehen, wonach Kamisa Liberman in mehreren Fällen verleumdet hatte. Die Richter senkten die Entschädigung und verurteilten Kamisa zur Zahlung von NIS 80,000 an Liberman und NIS 10,000 an Yisrael Beytenu, insgesamt NIS 90,000. Beide Seiten hatten die Entscheidung der unteren Instanz angefochten; das Berufungsurteil hielt jedoch an der Feststellung der Haftung fest.