Sohlberg ordnet Verpixelung von Polizisten in Ben-Gvir-Wahlkampfvideo an

Der Vorsitzende des Zentralen Wahlausschusses, Richter Noam Sohlberg, ordnete an, dass der Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben Gvir, die als Personenschützer eingesetzten Polizisten in einem Wahlkampfvideo von einem Rundgang durch Jaffa nach Möglichkeit verpixeln muss. Zudem verfügte er die Entfernung reiner Polizeisequenzen sowie von Aufnahmen hochrangiger Beamter, die nicht zum Personenschutz des Ministers gehörten. Die teilweise stattgebende Entscheidung folgte auf eine Petition des Anwalts Shahar Ben Meir, der eine verbotene Nutzung öffentlicher Mittel für Wahlpropaganda geltend machte. Sohlberg stellte fest, das Video präsentiere Ben Gvirs Bilanz bei Recht und Ordnung sowie seine künftigen Absichten; der Minister muss es auf all seinen Konten in sozialen Medien bearbeiten.