Bundesrichter weist Antisemitismusklage der US-Regierung gegen Harvard ab

US-Bundesbezirksrichter Richard G. Stearns wies die Durchsetzungsklage des Justizministeriums nach Titel VI gegen die Harvard University ab und gab dem Antrag der Hochschule gemäß Vorschrift 12(b)(6) statt. Die Regierung erhob am 20. März Klage und machte geltend, Harvard habe jüdische und israelische Studierende im akademischen Jahr 2023-24 nicht geschützt; zudem führte sie drei spätere Vorfälle im März 2025 an. Stearns befand, diese späteren Ereignisse seien zu vereinzelt und episodisch, um plausibel eine fortdauernde institutionelle Nichteinhaltung nachzuweisen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung am 30. Juni 2025 ergangen war und die geänderte Klageschrift keine Verstöße danach geltend machte, erklärte das Gericht, das Verfahren könne nicht fortgesetzt werden, und beschränkte seine Entscheidung ausdrücklich auf diese Umstände.