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Zentrale Wahlkommission teilt Oberstem Gerichtshof mit, sie habe Wahlurnen in 159 Pflegeheimen empfohlen

Courtroom-sketch editorial illustration of accessible voting at a care facility: an elderly woman with glasses sits in a wheelchair at the centre of the frame in a patterned wrap, smiling as she raises a folded blue ballot envelope in her right hand, while a man in a dark polo shirt stands at the right gripping the wheelchair handles behind her; a blue cardboard voting booth carrying the Israeli flag and the state menorah emblem rises behind them, a blue ballot box with a voting slip on top sits

Die Zentrale Wahlkommission teilte dem Obersten Gerichtshof am Montag mit, ihre Fachabteilung habe empfohlen, in 159 der 290 geprüften Pflegeheime und Einrichtungen des betreuten Wohnens Wahlurnen aufzustellen, nämlich in jenen, die den Bedingungen zugestimmt hatten und als geeignet befunden wurden. Die Kommission erklärte, 127 von ihnen erfüllten die Anforderungen an die Barrierefreiheit, und Wähler mit eingeschränkter Mobilität könnten dort ihre Stimme abgeben, sofern das Plenum der Kommission zustimmt. Sie ergänzte, die Prüfung der Barrierefreiheit in den übrigen empfohlenen Heimen sei noch nicht abgeschlossen. Die Mitteilung erfolgte zu der Frist, die das Gericht am 11. August gesetzt hatte, nachdem die Knesset es abgelehnt hatte, die Regelung vor der Wahl am 27. Oktober im Wahlgesetz verbindlich vorzuschreiben.

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