Israelische Auswanderer starten Code-51-Klage vor Frist für das Wählerverzeichnis

Als nicht ansässig eingestufte israelische Auswanderer haben eine rechtliche Kampagne gegen ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis gestartet, bevor dieses am 3. September für die Wahl am 27. Oktober endgültig festgestellt wird. Nach Angaben der Initiative „Unser Wahlrecht – Code 51“ haben sich rund 150 Bürger zusammengeschlossen; ihrer WhatsApp-Gruppe gehören etwa 120 Mitglieder in Nordamerika, Europa, Australien und Südafrika an. Rechtsanwalt Gilead Sher richtete ein Auskunftsersuchen und Schreiben an das Innenministerium, die Generalstaatsanwältin und den Zentralen Wahlausschuss und setzte eine einwöchige Frist vor einem Eilantrag. Das Ministerium erklärte, das Wahlrecht verlange, dass Wähler im Bevölkerungsregister als Einwohner mit einer israelischen Adresse geführt werden.