Oberstes Gericht hebt Regierungsbeschluss zur Schließung des Armeeradios einstimmig auf

Israels Oberstes Gericht hob den Regierungsbeschluss zur Schließung des Armeeradios einstimmig auf. Es befand, die Unzufriedenheit mit Sendungen, die als den Ansichten politischer Entscheidungsträger zuwiderlaufend wahrgenommen wurden, sei ein sachwidriger und maßgeblicher Erwägungsgrund gewesen. Richter Yehiel Kasher verfasste die maßgebliche Begründung; die Richter Alex Stein und Daphne Barak-Erez schlossen sich dem Ergebnis an. Das Gericht wies die gesonderte Behauptung zurück, eine Schließung erfordere zwingend ein formelles Gesetz, und entschied, die Regierung sei grundsätzlich zur Schließung des Senders befugt. Die Richter betonten, ein künftiger Schließungsbeschluss könne dennoch rechtmäßig sein, wenn er in einem ordnungsgemäßen Verfahren und ausschließlich aufgrund sachbezogener Erwägungen zustande komme.
