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Oberstes Gericht hebt vorläufigen Festnahmestopp für Jeschiwa-Studenten einstimmig auf

Courtroom-sketch editorial illustration of High Court justices seated behind the curved bench beneath the state emblem and Israeli flags, with a crowded gallery in the foreground, drawn in warm ochre and slate-blue pastel with cross-hatching on sepia newsprint.

Ein neunköpfiger Senat des Obersten Gerichts erklärte Änderung 28 des Wehrdienstgesetzes einstimmig für nichtig. Sie hatte Festnahmen und Vollstreckungsmaßnahmen gegen berechtigte Haredi-Jeschiwa-Studenten ausgesetzt, die sich nicht zum Dienst gemeldet hatten. Vizepräsident Noam Sohlberg schrieb, der verabschiedete Wortlaut sei grundlegend von dem in erster Lesung gebilligten Gesetzentwurf abgewichen und habe damit einen Mangel an der Wurzel des Gesetzgebungsverfahrens geschaffen. Acht Richter stellten zudem eine verfassungswidrige Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes fest; Richter David Mintz schloss sich lediglich der verfahrensrechtlichen Entscheidung an. Das Gesetz wurde einen Tag nach seiner Verabschiedung eingefroren und trat nie in Kraft, sodass die bestehende Vollstreckungspraxis unverändert bleibt.

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