Argentinische Richterin ordnet Stopp des Ölprojekts Sea Lion bis zur Umweltprüfung an

Bundesrichterin Mariel Borruto in Río Grande gab einem von AAdeAA und CECIM gegen Rockhopper Exploration und Navitas Petroleum beantragten vorläufigen Rechtsschutz wegen des Projekts Sea Lion nördlich der Falklandinseln statt. Die Anordnung untersagt Bohrungen, Unterwasserinfrastruktur, Pipelines, schwimmende Produktion und kommerzielle Förderung, bis Argentiniens nationale Umweltbehörde eine Prüfung abgeschlossen hat oder das Gericht etwas anderes anordnet. Die Unternehmen haben 10 Gerichtstage Zeit, Projektzeitpläne, Bohrlöcher, Auftragnehmer, Finanzierung, Versicherungen und Umweltstudien offenzulegen. Borruto erklärte, die vorläufige Maßnahme entscheide nicht über die Haftung; in der Entscheidung wurde das Umweltrisiko zugleich als weder hypothetisch noch fernliegend bezeichnet.