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Justizministerium ruft vom 7. Oktober betroffene Familien und Rückkehrer zu Erwerbsunfähigkeitsanträgen auf

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Die Rechtsberatung des Justizministeriums rief Hinterbliebenenfamilien, Überlebende der Gefangenschaft und vom 7. Oktober betroffene Geiselfamilien dazu auf, Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen bei Pensionsfonds zu prüfen. Laut der Mitteilung soll jeder Angehörige dieser Gruppen, der in den vergangenen drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit eingestellt oder sein Arbeitspensum reduziert hat, online bei seinem Versicherer oder Pensionsanbieter einen Antrag wegen Verlusts der Arbeitsfähigkeit stellen. Antragsteller können den Antrag selbst einreichen oder über gesonderte Ministeriumsformulare für jede Gruppe die Vertretung durch Anwälte der Rechtsberatung beantragen. Die Rechtsberatung teilte mit, sie habe seit dem 7. Oktober mehr als 3,600 Fälle für betroffene Familien und Rückkehrer eröffnet.

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