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Nicaragua trägt vor dem IGH vor, deutsche Waffen für Israel verstießen gegen die Völkermordkonvention

Courtroom-sketch editorial illustration of Nicaragua's legal team seated at counsel tables inside the International Court of Justice, with three robed lawyers in the foreground and attendees behind them, drawn in warm ochre and slate-blue pastel with cross-hatching on sepia newsprint.

Nicaragua erklärte den Richtern des Internationalen Gerichtshofs, Deutschland habe durch die Lieferung von Waffen und weiterer Unterstützung an Israel gegen die Völkermordkonvention verstoßen. Managua trug damit in der ersten Runde des Verfahrens gegen Berlin vor. Nicaraguas Vertreter Carlos José Argüello Gómez sagte, Deutschland könne sich eines ernsthaften Risikos, dass möglicherweise völkermörderische Handlungen begangen würden, nicht unbewusst gewesen sein. Deutschland weist den Vorwurf zurück und erklärt, Nicaragua habe Klage erhoben, ohne eine bilaterale Lösung ausreichend verfolgt zu haben. Die Anhörungen behandeln vorläufige Einwände gegen die Zuständigkeit und Zulässigkeit, nicht die Sache selbst. Israel ist keine Partei des Verfahrens, weist die Völkermordvorwürfe entschieden zurück und erklärt, sein Militäreinsatz sei auf die Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 gefolgt.

Quellen

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