Knesset verlängert Verjährung bei sexuellem Kindesmissbrauch bis zum Alter von 48 Jahren

Das Plenum der Knesset verabschiedete die Änderung Nr. 155 des Strafgesetzes in zweiter und dritter Lesung und verlängerte damit die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten an Minderjährigen, bis das Opfer 48 Jahre alt ist. Für Fälle innerhalb der Familie und bei Inzest gilt eine längere Frist bis zum Alter von 49 Jahren, weil Missbrauch durch ein Familienmitglied oder eine enge Autoritätsperson auf besonders komplexe Weise erst spät offengelegt werden kann. Der offizielle OData-Datensatz der Knesset führt den zusammengefassten Gesetzentwurf Nr. 1142 als in dritter Lesung angenommen. Israels Justizsystem gibt Überlebenden mehr Zeit, Rechenschaft einzufordern, und wahrt zugleich den Ernst des Strafverfahrens.