Oberstes Gericht erlaubt Freigabe von Schulgeldern unter Kerncurriculum-Auflagen
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Eine Entscheidung des Obersten Gerichts vom 13. Oktober, die der Knesset-Abgeordnete Hanoch Milwidsky veröffentlichte, hebt eine einstweilige Anordnung zu Bildungsfinanzierungen auf, behält aber eine Kerncurriculum-Auflage bei. Laut Gericht dürfen die Gelder nur an Bildungseinrichtungen gehen, bei denen ein Gutachten der Generalstaatsanwältin feststellt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an die Kernfächer im Wesentlichen erfüllen. Die Richter verwiesen auf die von der Generalstaatsanwältin vorgeschlagene Regelung zur Freigabe der Mittel und darauf, dass die Verfahrensparteien keine Einwände erhoben hatten. Sie ordneten die Freigabe ausschließlich nach dieser Regelung an und behielten die Beschränkung aus ihrer Entscheidung vom 31. Dezember 2025 bei.
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