Generalstaatsanwaltschaft warnt: Festnahmestopp für Wehrdienstsäumige ist sektorale Befreiung

Das Büro der Generalstaatsanwältin erklärte am Sonntagmorgen, dem 12. Juli, gegenüber dem Außen- und Verteidigungsausschuss der Knesset, die von der Koalition vorgeschlagene Aussetzung von Strafverfahren und Haftbefehlen gegen Haredische Wehrdienstsäumige bleibe verfassungswidrig und gewähre faktisch eine sektorale Befreiung vom Sicherheitsdienst ohne ausgleichende Schutzvorkehrungen. Die Stellungnahme wurde vorgelegt, während der Ausschussvorsitzende Boaz Bismuth den Gesetzentwurf noch vor der Auflösung der Knesset am 17. Juli zur zweiten und dritten Lesung bringen will. Ihr zufolge entfernt sich der Mechanismus von wesentlichen Grundsätzen der Wehrpflicht und verschärft die Ungleichheit, zu deren Behebung der Oberste Gerichtshof den Staat wiederholt verpflichtet hat. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Gil Limon hat vorhergesagt, das Hohe Gericht werde die Regelung aufheben. Der Gesetzentwurf würde die Durchsetzung für fünf Monate aussetzen und damit die frühere Frist von 90 Tagen ersetzen; er ist Teil des Gesetzgebungspakets der Koalition vor der Parlamentsauflösung, zu dem auch das Grundgesetz: Tora-Studium und ein enger gefasster Gesetzentwurf zur Generalstaatsanwaltschaft gehören.