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Israels 60-tägige Beschränkung von Wahlwerbung in Radio und Fernsehen tritt in Kraft

Courtroom-sketch editorial illustration of a smiling voter in a gray sweater inserting a ballot envelope into a blue ballot box at an Israeli polling station, with an election worker seated behind him, drawn in warm ochre and slate-blue pastel with cross-hatching on sepia newsprint.

Israels gesetzliche 60-tägige Beschränkung von Wahlwerbung in Radio und Fernsehen trat am Freitag vor der Abstimmung am 27. Oktober in Kraft. Paragraf 5 des Gesetzes über Wahlwerbung verbietet solche Sendungen in diesem Zeitraum, lässt jedoch die gesetzlich eigens zugeteilten Parteiensendungen zu. Diese Parteiensendungen sollen am 13. Oktober beginnen, 14 Tage vor der Abstimmung. Jede Liste erhält sieben Fernsehminuten und 15 Radiominuten sowie zusätzliche Zeit entsprechend ihrer Vertretung in der scheidenden Knesset.

Quellen

Sekundärquellen:12

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