Israels 60-tägige Beschränkung von Wahlwerbung in Radio und Fernsehen tritt in Kraft

Israels gesetzliche 60-tägige Beschränkung von Wahlwerbung in Radio und Fernsehen trat am Freitag vor der Abstimmung am 27. Oktober in Kraft. Paragraf 5 des Gesetzes über Wahlwerbung verbietet solche Sendungen in diesem Zeitraum, lässt jedoch die gesetzlich eigens zugeteilten Parteiensendungen zu. Diese Parteiensendungen sollen am 13. Oktober beginnen, 14 Tage vor der Abstimmung. Jede Liste erhält sieben Fernsehminuten und 15 Radiominuten sowie zusätzliche Zeit entsprechend ihrer Vertretung in der scheidenden Knesset.