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Zwei neue Petitionen fechten Entscheidung des Wahlausschusses zur Wählerverfolgung an

Courtroom-sketch editorial illustration of an Israeli court hearing, with judges seated behind a curved wooden bench and Israeli flags while lawyers, staff and attendees sit or stand in the foreground, drawn in warm ochre and slate-blue pastel with cross-hatching on sepia newsprint.

Der Anwalt Shahar Ben-Meir und die vom früheren Kommunikationsminister Yoaz Hendel geführte Reservistenpartei reichten getrennte Petitionen ein, mit denen sie die am Sonntag getroffene Entscheidung des Zentralen Wahlausschusses über Echtzeitmeldungen zum Abstimmungsstatus von Wählern aufheben lassen wollen. Beide bitten den Obersten Gerichtshof, das Verbot des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Noam Sohlberg vor der Wahl am 27. Oktober wieder in Kraft zu setzen. Der Ausschuss billigte das Verfahren mit 19-11 Stimmen bei drei Enthaltungen. Damit dürfen Parteien erfahren, ob namentlich bekannte Wähler ihre Stimme abgegeben haben, nicht aber, wie sie gestimmt haben. Eine Anhörung vor den Richtern Yael Willner, Alex Stein und Khaled Kabub ist für Mittwoch um 08:00 angesetzt und wird über das staatliche Presseamt live übertragen.

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