Argentinien beantragt beim Seegerichtshof Stopp der Ölaktivitäten vor den Falklandinseln
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Argentinien erklärte am 13. Oktober, es habe beim Internationalen Seegerichtshof vorläufige Maßnahmen beantragt, um die von Großbritannien genehmigten Kohlenwasserstoffaktivitäten auf dem Festlandsockel des nördlichen Falklandbeckens zu stoppen. Das Präsidialamt erklärte, der Antrag solle die von Argentinien beanspruchten souveränen Rechte wahren und verhindern, dass die Aktivitäten den Streit verschärfen. Er ist Teil des Schiedsverfahrens, das Argentinien nach eigenen Angaben am 28. September auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen eingeleitet hat. In ihrer Erklärung vom 18. September betonte die britische Regierung, die Bewohner der Falklandinseln hätten das Recht, ihre natürlichen Ressourcen zu erschließen, und stellte sich hinter die dort tätigen Unternehmen.
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