Regierungsausschuss billigt nationalen Plan zum Hochwasserrisikomanagement
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Ein Ausschuss der Generaldirektoren unter Leitung des Büros des Ministerpräsidenten hat am 19. Oktober einen nationalen Plan zum Hochwasserrisikomanagement gebilligt. Der Plan soll Israels Vorsorge verbessern und durch ein abgestimmtes Vorgehen der Regierung bei Überschwemmungen und Oberflächenabfluss die Risiken für Menschen und Eigentum verringern. Zu seinen politischen Leitlinien gehören die Vorbereitung von Änderungen am Entwässerungs- und Hochwasserschutzgesetz von 1957 sowie die Verbesserung der Warnsysteme für die Bevölkerung. Außerdem sieht er klarere Zuständigkeiten der Einsatzorganisationen bei Überschwemmungen vor. Die Billigung durch den Ausschuss betrifft einen Plan und Schritte zu dessen Umsetzung; sie bedeutet weder abgeschlossene Entwässerungsarbeiten noch eine bereits verabschiedete Gesetzesänderung.
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