Mandelblit: Vernehmung Netanyahus genehmigt, aber keine Erinnerung an Bestechungsformulierung
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Der frühere Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit setzte am Dienstag seine Zeugenaussage im Prozess gegen Benjamin Netanyahu vor dem Bezirksgericht Jerusalem fort. Er sagte, er erinnere sich daran, Beschuldigtenvernehmungen nach entsprechender Belehrung in den Fällen 1000, 2000 und 4000 genehmigt zu haben. Er könne sich jedoch nicht erinnern, ob die Genehmigung im Fall 4000 ausdrücklich Bestechung erwähnte. Verteidiger Amit Hadad stellte diese Erinnerung anhand der Dokumente infrage, darunter ein stark geschwärzter Vermerk vom 5. Februar 2018, und argumentierte, deren Wortlaut beziehe sich auf andere Straftaten. Staatsanwältin Yehudit Tirosh widersprach einer Ausweitung der Befragung auf Dokumente, die erst später im Verfahren vorgelegt wurden.
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