Seegerichtshof setzt November-Anhörungen im Ölstreit zwischen Argentinien und Großbritannien an
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Der Internationale Seegerichtshof hat öffentliche Anhörungen für den 10. und 11. November im Verfahren Argentiniens gegen das Vereinigte Königreich über die Ölförderung im Südwestatlantik angesetzt. Die Anordnung vom 20. Oktober legt den Ablauf des Verfahrens in Hamburg fest, ohne vorläufige Maßnahmen zu gewähren oder in der Sache zu entscheiden. Argentinien beantragte am 13. Oktober vorläufige Maßnahmen, nachdem es am 28. September ein Schiedsverfahren nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen eingeleitet hatte. Die Anhörungen werden live im Internet übertragen; ein detaillierter Zeitplan wird später bekannt gegeben.
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