Generalstaatsanwältin beantragt weitere gerichtliche Vorgaben zur Durchsetzung der Wehrpflicht
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Israels Generalstaatsanwältin hat den Obersten Gerichtshof in seiner Funktion als Hohen Gerichtshof gebeten, weitere praktische Vorgaben zur Durchsetzung der Wehrpflicht zu prüfen. Dies geht aus einer Erklärung hervor, die das Justizministerium am 21. Oktober in ihrem Namen veröffentlichte. In ihrer Mitteilung an das Gericht erklärte sie, Verstöße gegen die Wehrpflicht seien weit verbreitet: Rund 110.000 wehrpflichtige Personen verstießen gegen das Gesetz. Der Staat nutze nicht das gesamte verfügbare Instrumentarium zur Durchsetzung. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Vorgaben betreffen den Entzug wirtschaftlicher Vergünstigungen für Personen, die ihren Einberufungspflichten nicht nachkommen.
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