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Eintrittsbefreiung für Begleitpersonen in Superland und Luna Park bleibt während Überprüfung bestehen

Das Bezirksgericht Jerusalem hat das Verfahren über den Antrag des Freizeitparkbetreibers Ir Hasha’ashu’im im Einvernehmen der Parteien beendet und die Frage der Eintrittsbefreiung für Begleitpersonen zur erneuten Prüfung an die Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Justizministerium zurückverwiesen. Superland und Luna Park müssen Begleitpersonen anspruchsberechtigter Menschen mit Behinderungen während der Prüfung weiterhin von den Eintrittsgebühren befreien. Die Kommission wird die betroffenen Parteien anhören und bis zum 31. März 2027 eine neue Grundsatzentscheidung treffen. Kommissar Dan Rashal erklärte, Menschen mit Behinderungen, Familien und Dienstleister würden an dem Verfahren beteiligt. Nach Veröffentlichung der neuen Regelung kann jede Partei eine erneute gerichtliche Überprüfung beantragen.

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