Sohlberg weist Beschwerden gegen Netanyahus Video auf einem Luftwaffenstützpunkt ab
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Der Vorsitzende des Zentralen Wahlausschusses, Richter Noam Sohlberg, hat am Sonntag Beschwerden gegen ein Video abgewiesen, das Ministerpräsident Benjamin Netanyahu auf einem Stützpunkt der israelischen Luftwaffe zeigt. Die Beschwerdeführer argumentierten, die Aufnahmen mit militärischen Einrichtungen und einem Kampfjet stellten eine verbotene Nutzung öffentlicher Mittel für Wahlpropaganda dar. Sohlberg befand, dass sicherheitspolitische Botschaften und Abschreckung die Hauptzwecke des Videos seien, und lehnte es ab, dessen Entfernung anzuordnen. Er warnte, dass weitere Videos dieser Art mit dem Näherrücken des Wahltags je nach Umständen anders beurteilt werden könnten.
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Quellen
Unterschiede in der Berichterstattung
Die Quellen widersprechen sich sachlich bei der Verbreitung des Videos: Srugim schreibt, es sei nicht auf Netanyahus persönlichen Konten veröffentlicht worden; Maariv beschreibt, wie die Entscheidung eine Veröffentlichung auf privaten Konten berücksichtigt. Beide berichten, dass Sohlberg die Beschwerden abwies, weil das Video überwiegend einem sicherheitspolitischen Zweck diente.
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