Grand Jury lehnt Anklage gegen Cassidy Hutchinson wegen Aussage zum 6. Januar ab
Veröffentlicht
Eine Bundes-Grand-Jury in Washington, D.C., hat es nach Angaben von mit dem Verfahren vertrauten Personen abgelehnt, die frühere Mitarbeiterin des Weißen Hauses Cassidy Hutchinson wegen ihrer Aussage zum 6. Januar 2021 anzuklagen. Die Entscheidung wurde am 27. Oktober bekannt, als ein Anwalt des Justizministeriums bei einer Anhörung in einer anderen Angelegenheit einen erfolglosen Versuch erwähnte, eine Anklage zu erwirken. Neville Hedley, ein Anwalt der Bürgerrechtsabteilung des Ministeriums, sagte dem US-Magistratsrichter Zia Faruqui, die Staatsanwälte hätten von einer Grand Jury eine „Nichtzustimmung“ erhalten. Hedley nannte die Person nicht, gegen die die Staatsanwälte Anklage erheben wollten. Über das Verfahren unterrichtete Personen identifizierten diese unabhängig davon als Hutchinson. Die Angaben zur Zielperson stammen somit von ihnen und nicht aus der Offenlegung des Staatsanwalts vor Gericht. Hutchinson war Mitarbeiterin von Mark Meadows, Donald Trumps Stabschef im Weißen Haus. Sie sagte 2022 vor dem Ausschuss des Repräsentantenhauses aus, der den Angriff vom 6. Januar untersuchte. Ihre Aussage umfasste eine Schilderung aus zweiter Hand über Trumps Verhalten in seiner Wagenkolonne, die sie dem früheren Mitarbeiter des Weißen Hauses Tony Ornato zuschrieb; Personen, die bei Trump waren, widersprachen dieser Darstellung. Welche konkreten Aussagen die Staatsanwälte prüften, ging aus den Berichten nicht hervor. Das Justizministerium hatte auf eine Bitte um Stellungnahme nicht reagiert, und Hutchinsons Anwälte hatten Anfragen ebenfalls nicht beantwortet. Die Berichte nannten weder einen Termin für eine nächste Anhörung noch erklärten sie die Untersuchung für beendet.
Quellen

Kommentare
Kommentare werden geladen …