Brasiliens Arbeitsstaatsanwaltschaft warnt vor Entlassungen von Anhängern der Arbeiterpartei
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Die brasilianische regionale Arbeitsstaatsanwältin Luciana Marques Coutinho hat davor gewarnt, dass Aufrufe an Arbeitgeber, Anhänger der Arbeiterpartei zu entlassen, eine Form von Einschüchterung im Zusammenhang mit Wahlen darstellen und arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Folgen haben können. Anlass ihrer Äußerungen war ein Beitrag in sozialen Medien aus Juiz de Fora im Bundesstaat Minas Gerais. Er rief zu solchen Entlassungen auf und schlug Wege vor, ihre Einstufung als diskriminierend zu vermeiden. „Das ist ein sehr schwerwiegender arbeitsrechtlicher Verstoß“, sagte Coutinho. Die unter dem Kürzel MPT bekannte Arbeitsstaatsanwaltschaft habe in den zwei Tagen nach der Stichwahl um das Präsidentenamt landesweit mehr als 400 Beschwerden erhalten. Dazu gehörten Berichte über Beschäftigte, die angeblich wegen ihrer politischen Präferenzen entlassen wurden, sowie über Arbeitgeber, die Beiträge ihrer Beschäftigten in sozialen Medien prüfen wollten. Es handelte sich um gemeldete Vorwürfe, nicht um festgestellte Verstöße bestimmter Arbeitgeber. Coutinho zufolge könnten sowohl diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die zu solchen Praktiken aufrufen, als auch die Unternehmen, die sie umsetzen. Die Reichweite von Onlinebeiträgen könne zudem die Bewertung eines kollektiven gesellschaftlichen Schadens beeinflussen. Die MPT erklärte, sie werde zum Schutz betroffener Beschäftigter tätig werden. Coutinho nannte Bildschirmaufnahmen, Tonaufnahmen, Arbeitgeberdokumente und Zeugenaussagen als mögliche Beweismittel. In einer gesonderten Mitteilung vom 26. Oktober erklärte die MPT-Dienststelle in Minas Gerais, bis zum 25. Oktober seien landesweit 1.939 Beschwerden und im Bundesstaat 212 erfasst worden. Während der Wahlperiode habe die Dienststelle 118 Empfehlungen an Arbeitgeber ausgesprochen und in sieben schweren Fällen gerichtliches Eingreifen beantragt. Diese früheren Gesamtzahlen lagen zeitlich vor den neu gemeldeten Beschwerden nach der Stichwahl. Das Ende der Stimmabgabe beende nicht die Sorge vor Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschäftigte wegen ihrer Wahlentscheidungen, erklärte die Dienststelle.
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