Indiens Wahlkommission verlängert Fristen für Wählerverzeichnisse in fünf Bundesstaaten und Delhi
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Indiens Wahlkommission hat am 29. Oktober den Zeitplan ihrer besonderen intensiven Überprüfung der Wählerverzeichnisse in fünf Bundesstaaten und Delhi geändert. Die endgültigen Verzeichnisse in Haryana, Telangana, Nagaland, Andhra Pradesh und Maharashtra sollen nun am 30. November veröffentlicht werden. Für Delhi ist die Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses am 22. Dezember vorgesehen. Die überarbeiteten Zeitpläne setzen unterschiedliche Fristen für die Einreichung von Anträgen und Einwänden sowie für die Benachrichtigungs- und Bearbeitungsphase. In Delhi können Anträge und Einwände bis zum 25. November eingereicht werden; Benachrichtigung und Bearbeitung laufen bis zum 15. Dezember weiter. In Maharashtra endet die Einreichungsfrist am 13. November, während die Benachrichtigungs- und Bearbeitungsphase bis zum 25. November dauert. Für Telangana verschob die Kommission die endgültige Veröffentlichung vom 9. November auf den 30. November und verlängerte den Zeitplan damit um drei Wochen. Die Frist für Benachrichtigung und Bearbeitung wurde vom 5. November auf den 26. November verlegt. Die Änderung folgte auf einen Antrag des obersten Wahlbeamten des Bundesstaates, C. Sudharsan Reddy, vom 29. Oktober. In Nagaland endet die Benachrichtigungs- und Bearbeitungsphase nun am 25. November, in Haryana am 20. November. Die Kommission teilte die Änderungen in gesonderten Schreiben vom 29. Oktober mit. Sie wies die zuständigen Beamten an, die überarbeiteten Zeitpläne bekannt zu machen und die politischen Parteien vor den verbleibenden Einreichungs-, Bearbeitungs- und Veröffentlichungsfristen schriftlich zu informieren.
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