Bundesrichter untersagt Oklahoma den Ausschluss der jüdischen Charterschule Ben Gamla
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US-Bezirksrichter David L. Russell hat am Donnerstag den Initiatoren der geplanten jüdischen Charterschule Ben Gamla eine einstweilige Verfügung gewährt und entschieden, Oklahoma dürfe „religiöse Schulen nicht allein wegen ihres religiösen Charakters gezielt ausschließen“. Die National Ben Gamla Jewish Charter School Foundation und ihr Gründer Peter Deutsch hatten im Dezember 2025 beantragt, eine virtuelle Charterschule zu eröffnen, die neben den allgemeinen Fächern jüdische Religion, Texte, Feiertage und Bräuche unterrichten sollte; das landesweite Charterschul-Gremium Oklahomas lehnte den Antrag aus religiösen Gründen ab. Russell befand, dass die Vorgabe der Konfessionslosigkeit gegen die Verfassungsklausel zur freien Religionsausübung verstößt. Er bezeichnete die Fragen als „äußerst knapp“ und verwies auf die 4-4-Stimmengleichheit des Supreme Court in einem Fall um eine religiöse Charterschule in Oklahoma im Jahr 2025.