Finanzausschuss bewilligt Steuervergünstigungen für Hunderte gemeinnützige Organisationen
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Der Finanzausschuss der Knesset hat am Mittwoch Steuervergünstigungen für Hunderte gemeinnützige Organisationen nach Paragraf 46 der Einkommensteuerverordnung bewilligt. Ihre Spender können dadurch Steuergutschriften geltend machen. Die Organisationen sind in den Bereichen Wohlfahrt, Religion, Gesundheit, Bildung und Kultur tätig. Einige charedische Einrichtungen wurden aufgrund der Position der Generalstaatsanwältin zu wehrpflichtigen Jeschiwastudenten ausgeschlossen. Die Abgeordneten Moshe Gafni und Yitzhak Pindrus lehnten die Bewilligung der Listen mit diesen Ausschlüssen ab. Ausschussvorsitzender Hanoch Milwidsky sagte, der Direktor der Steuerbehörde habe eine dreimonatige Bewilligung mit anschließender erneuter Prüfung vorgeschlagen, doch die Generalstaatsanwältin habe diese Regelung abgelehnt. Die Listen wurden trotz der Einwände verabschiedet.
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