Oberstes Gericht prüft Klage gegen telefonische Wahlbeteiligungsmeldungen aus Wahllokalen
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Das Oberste Gericht hat am Mittwoch mit der Verhandlung über eine Klage gegen die Erlaubnis begonnen, dass Parteivertreter in Wahllokalen anonyme kumulierte Wahlbeteiligungszahlen per Mobiltelefon übermitteln dürfen. Der amtierende Direktor des Zentralen Wahlausschusses, Dean Livne, hatte dies auf Antrag des Likud erlaubt. Die Weitergabe der Identität einzelner Wähler bleibt verboten. Die Organisation Israeli Democracy Guard argumentiert, die telefonische Übermittlung erschwere die Durchsetzung dieses Verbots. Der Anwalt des Ausschusses, Avi Milikovsky, bat die Richter zu Beginn der Verhandlung, noch am selben Tag über die Klage zu entscheiden. David Mintz, Khaled Kabub und Ruth Ronen verhandeln den Fall; über eine Entscheidung wurde nicht berichtet.
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