Oberstes Gericht untersagt digitale Echtzeitmeldungen zur Wahlbeteiligung aus Wahllokalen an Parteien
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Das Oberste Gericht hat in seiner Funktion als Hoher Gerichtshof am 22. Oktober einer Petition gegen digitale Echtzeitmeldungen zur Wahlbeteiligung aus Wahllokalen an politische Parteien stattgegeben. Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen und Beobachter, die Fraktionen oder Kandidatenlisten vertreten, dürfen am Wahltag nicht digital erfassen, wie viele Wahlberechtigte in einem bestimmten Wahllokal bereits tatsächlich gewählt haben, und diese Zahlen in Echtzeit an die von ihnen vertretene Partei oder Liste übermitteln. Die Richter Khaled Kabub und Ruth Ronen bildeten die Mehrheit für das Verbot. Der Vorsitzende des Spruchkörpers, David Mintz, vertrat eine abweichende Auffassung.
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