Wahlausschuss erlaubt Berichten zufolge anonyme Zählung von Wählern in Wahllokalen
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Der Zentrale Wahlausschuss hat Berichten zufolge klargestellt, dass Fraktionsvertreter, die als Mitglieder von Wahlvorständen oder als Beobachter in Wahllokalen tätig sind, Wähler anonym zählen und zusammengefasste Zahlen zur Wahlbeteiligung mit digitalen Hilfsmitteln übermitteln dürfen. Der kommissarische Ausschussdirektor Dean Livne ging auf diese Unterscheidung in einer Antwort an den Likud-Vertreter Ilan Bumbach ein, der eine Trennung zwischen statistischer Beobachtung und der Erfassung der Identität von Wählern anstrebte. Der in dem Bericht beschriebene Vorschlag schließt Fotografieren, Aufnahmen, den Zugang zu Wahlunterlagen im Wahllokal und die Verknüpfung einer Stimmabgabe mit einer identifizierbaren Person aus. Beschränkungen der Handynutzung in Wahlräumen und das Verbot, Informationen zu sammeln, die Wähler unmittelbar oder mittelbar identifizieren, bleiben in Kraft.
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