Israel erlässt nach Flydubai-Vorfall dreistufige Meldevorschriften für Flugbesatzungen
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Israels Nationales Zentrum für die Analyse von Passagierinformationen, das zur Steuerbehörde gehört, hat am Donnerstag, dem 29. Oktober, Anweisungen mit drei Meldestufen für Angaben zu Flugbesatzungen erlassen. Die Anforderungen gelten für Besatzungen auf Flügen nach Israel und aus Israel. Sie sind Teil der Verschärfung der Anforderungen an die Luftsicherheit nach dem Flydubai-Vorfall. Den Anweisungen zufolge muss jede Fluggesellschaft ihre Besatzungsdaten spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug übermitteln. Das Zentrum verlangt außerdem eine weitere Meldung während des regulären Check-in-Zeitraums, die sämtliche Aktualisierungen und Änderungen der Besatzungsdaten enthält. Diese Meldung muss den Behörden spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflug vorliegen. Die frühere Übermittlung ersetzt somit nicht die Pflicht, aktualisierte Informationen bereitzustellen. Die dritte Stufe folgt beim tatsächlichen Abflug, wenn die Fluggesellschaft eine vollständige, endgültige und aktuelle Besatzungsliste vorlegen muss. Die Anweisungen unterscheiden damit zwischen den Vorabmeldungen, deren Fristen sich nach der geplanten Abflugzeit richten, und der abschließenden Meldung zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abflugs. Erklärtes Ziel des Meldezeitplans ist es, den zuständigen Stellen mehr Vorbereitungszeit zu geben und die Sicherheit der zivilen Luftfahrt zu stärken.
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