Israelische Landbehörde erstattet einem Einwohner von Naan 71.500 Schekel für Schutzraum
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Die israelische Landbehörde hat einem Einwohner des Kibbuz Naan nach einem verwaltungsrechtlichen Widerspruch rund 71.500 Schekel erstattet, die sie für den Anbau eines Schutzraums an sein Haus erhoben hatte. Der neu bekannt gewordene Fall betrifft Bauarbeiten im Rahmen einer Befreiung von der Baugenehmigungspflicht. Das Datum der Erstattung wurde nicht genannt. Der Einwohner hatte die erforderlichen Genehmigungen des Heimatfrontkommandos eingeholt und die Bauprüfungen abgeschlossen. Im Juli stellte die Behörde nach Genehmigung der Wohnraumzuweisung und des Pachtvertrags eine Zahlungsforderung von mehr als 214.000 Schekel aus. Darin enthalten waren rund 124.000 Schekel an kapitalisierten Pachtgebühren und 90.000 Schekel an Genehmigungs- und Nutzungsgebühren, von denen etwa 71.500 Schekel auf den Schutzraumanbau entfielen. Rechtsanwalt Shlomi Sahar von Gerstein-Sahar & Co. focht diesen Teil der Forderung an. Er argumentierte, dass Bauarbeiten im Rahmen der Ausnahmeregelung keine Zustimmung der Behörde erforderten und diese daher keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühr habe. Die Behörde zog die Forderung für den Schutzraum anschließend zurück und erstattete die Zahlung. Das Ergebnis folgte auf einen verwaltungsrechtlichen Widerspruch; über ein Gerichtsurteil wurde nicht berichtet. In ihrer Antwort bestätigte die Behörde den Widerspruch und erklärte, der Sachverhalt sei fachlich geprüft worden. Sie erklärte, es seien „Kriterien für Fälle festgelegt worden, in denen die Zahlungsbefreiung gilt“. Die Antwort beschrieb Kriterien für entsprechende Fälle, statt eine automatische Befreiung für jeden Schutzraumanbau anzukündigen.
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